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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Fa. schäfer document center GmbH
Kulmbacher
Straße 47, 95030 Hof
Stand 17.08.2009
- Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für sämtliche Dienst- und Werkleistungen der Schäfer Document Center
GmbH als Auftragnehmerin gegenüber allen Kunden, egal ob es sich um gewerbliche
oder private Auftraggeber handelt, um Kunden mit Sitz im Inland oder mit Sitz
im Ausland.
2. Zustandekommen
des Auftrags und Vertragsschluss
a) Angebote
des Auftragnehmers sind freibleibend. Inhaltliche wie technische Änderungen des
Angebots bleiben vorbehalten. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit frei
widerruflich. Insbesondere sind Katalogangaben oder die jeweiligen Angebote der
Online-Shops unverbindlich.
b) Angebote
des Auftraggebers an Schäfer Document Center GmbH stellen verbindliche Angebote
auf Vertragsabschluss dar. Der Kundea ist an das Angebot vom Zeitpunkt des
Zugangs des Angebots bei Schäfer Document Center GmbH an gerechnet für eine
Zeitdauer von 6 Werktagen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird Schäfer
Document Center GmbH über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots
informieren. Schweigen stellt eine Ablehnung des Angebots dar. Die Annahme des
Angebots kann in jeder Form erfolgen. Insbesondere ist eine Auftragsbestätigung
per E-Mail ausreichend für die Angebotsannahme.
c) Schäfer
Document Center GmbH ist zur Annahme eines Angebots nicht verpflichtet.
Insbesondere wird Schäfer Document Center rechts- und sittenwidrige Aufträge
ablehnen.
d) Kommt ein
Auftrag zustande, dessen Inhalt die Lieferung an einen Dritten beinhaltet, so
bleibt der Besteller Auftraggeber der Fa. Schäfer Document Center GmbH. Dieser
ist gegenüber Schäfer Document Center zur Zahlung verpflichtet.
e) Erfolgt
eine Bestellung ausdrücklich auf die Rechnung eines Dritten, so hat der
Besteller neben dem Dritten für die vertraglichen Verpflichtungen einzustehen.
Er ist insbesondere gleichrangig neben dem Empfänger verpflichtet, den
Rechnungsbetrag zu bezahlen.
f) Kundenseits
zur Verfügung gestellte Daten haben den technischen Vorgaben des Auftragnehmers
zu entsprechen. Im Einzelnen wird auf das im Laden ausliegende und auf der
Homepage veröffentlichte „Druck 1 x 1“ verwiesen.
3. Auftragsbearbeitung
und Fertigstellung
a) Der
Auftragnehmer ist bemüht, eingehende Aufträge schnellstmöglich abzuarbeiten. Feste
Fertigstellungs- oder Lieferfristen bestehen jedoch im Regelfall nicht. Insbesondere
stellen auf Preislisten oder Auftragsbestätigungen angegebene ca.-Fristen keine
verbindlichen Terminszusagen dar.
b) Wird
ausnahmsweise eine feste Fertigstellungs- und Lieferfrist vereinbart, so ist
diese lediglich verbindlich, wenn sie seitens Schäfer Document Center GmbH
ausdrücklich und schriftlich als Zusage eines Fixtermins bestätigt wird.
c) Auch vereinbarte
Fixtermine für die Fertigstellung und Auslieferung verlängern sich für Fälle
höherer Gewalt um den Zeitraum, für den das Hindernis besteht. Als Fall höherer
Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Streik sowie Betriebsstörungen
wie etwa nicht ausreichende Versorgung mit Elektrizität oder Störungen der
Telekommunikationseinrichtungen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Hindernis
bei Schäfer Document Center GmbH oder bei einem Zulieferer oder zur Erfüllung
des Auftrags eingesetzten Subunternehmer eintritt.
d) In Fällen schuldhafter Fertigstellungs- und
Lieferfristüberschreitung ist die Haftung des Auftragsnehmers begrenzt auf den
Auftragswert. Dies gilt nicht, wenn die Fertigstellungs- und
Lieferfristüberschreitung auf Umständen beruht, welche von Schäfer Document
Center GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurden.
e) Kommt es
auf Veranlassung des Kunden zu einer Änderung des Auftragsinhalts, so
verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend. Als Auftragsänderung gilt jede
inhaltliche und technische Änderung sowie die Änderung von Vertragsdaten wie
Abänderungen bzgl. Lieferanschrift, Rechnungsadressaten, Versandart, etc.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber im Falle einer nachträglichen
Auftragsänderung die hieraus erwachsenden Mehrkosten zu bezahlen. Mindestens
wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 € pro Auftragsänderung geltend
gemacht. Die Geltendmachung weiterer darüber hinausgehender Mehrkosten bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
f) Kommt es
aufgrund fehlender oder falscher Zuarbeit des Kunden zu Verzögerungen in der
Bearbeitung des Auftrags, so verlängert sich die Ausführungsfrist ebenfalls
entsprechend. Darüber hinaus hat der Kunde Schäfer Document Center GmbH
diejenigen Mehrkosten zu ersetzen, welche aus der fehlenden, verzögerten oder
unrichtigen Zuarbeit resultieren.
g) Ein
etwaiger Versand der Ware erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers. Zum
vereinbarten Preis kommen noch Verpackungs- und Versandkosten sowie evtl.
Versicherungsgebühren. Soll die Ware auf Wunsch des Kunden transportversichert
werden, so hat der Kunde dies bei Auftragserteilung gegenüber Schäfer Document
Center GmbH anzugeben. Andernfalls erfolgt der Versand ohne entsprechende
Versicherung.
h) Der Auftragnehmer hat die Ware unverzüglich nach
Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind
Schäfer Document Center GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt
eine entsprechende Reklamation, so gilt die Leistung nach dem Ablauf von 6
Werktagen als genehmigt. Eine Abnahme liegt auch darin, dass die Ware seitens
des Kunden oder des Empfängers bestimmungsgemäß verwendet wird.
4. Rechnung
und Zahlung
a) Die
jeweils gültige Preisliste liegt im Laden aus. Sie ist auch auf der Homepage
wiedergegeben.
b) Die
vorstehende Preisliste gilt, bis sie von Schäfer Document Center GmbH durch
eine neue Preisliste ersetzt wird. Dies kann jederzeit und ohne
Ankündigungsfristen geschehen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen
Vertragsschlusses (Angebotsannahme) gültige Preisliste.
c) Bei den
vorgenannten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Die Preise verstehen sich
zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
d) Verpackung,
Versand und Versicherungskosten sind in den vorstehenden Preisen nicht
enthalten. Insoweit wird auf Ziffer 3.g verwiesen.
e) Die
vorgenannten Preise zzgl. der angefallenen Nebenpositionen wie Versandkosten,
etc. werden dem Kunden mit Rechnung von Schäfer Document Center GmbH in
Rechnung gestellt.
f) Die
Rechnungen sind – sofern nicht anders angegeben – binnen 30 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich für die Einhaltung
der Frist ist der Tag des Geldeingangs bei Schäfer Document Center GmbH.
Erfolgt bis zum Tag der Fälligkeit (30 Tage ab Rechnungsdatum) keine Zahlung,
so gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der
Rechnungsbetrag ist ab diesem Tag mit 5%-Punkten über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz bei privaten Kunden bzw. 8%-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz
bei gewerblichen Kunden zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens, insbesondere höherer Verzugszinsen bleibt ausdrücklich
vorbehalten.
g) Schäfer Document
Center kann jederzeit angemessene Vorschuss- oder Abschlagszahlungen verlangen.
Für Neukunden gilt grundsätzlich Vorkasse. Folgebestellungen werden gegen
Rechnung ausgeführt. Es gilt dann das unter f) angegebene Zahlungsziel.
h) Bei einer
Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsrückständen des Auftraggebers aus anderen Aufträgen, erfolglosen
Vollstreckungsversuche, sowie Insolvenzantrag gegen den Auftraggeber werden
sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig, auch wenn der regelmäßige
Fälligkeitstermin noch nicht eingetreten ist.
i) Schäfer
Document Center GmbH behält sich vor, fehlerhafte Abrechnungen jederzeit zu
korrigieren, insbesondere Irrtümer richtig zu stellen.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware
bleibt bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum von Schäfer Document Center
GmbH.
b) Dies gilt
auch dann, wenn noch offene Forderungen seitens Schäfer Document Center GmbH
aus anderen Auftragsverhältnissen gegen den Kunden bestehen, selbst wenn die
Rechnung für den konkreten Auftrag bereits vollständig beglichen wurde.
c) Wird die
Ware durch den Auftraggeber weiter verarbeitet oder im Geschäftsbetrieb
veräußert, so tritt an die Stelle des Eigentums an der von Schäfer Document
Center GmbH erstellten Ware das Eigentum an der verarbeiteten Ware bzw. die
Forderung an den Kunden des Auftraggebers, an welchen die Ware weiter veräußert
wurde.
6. Gewährleistung
und Schadenersatz
a) Der Kunde
garantiert für die Richtigkeit seiner Vorgaben, insbesondere für die Richtigkeit
von ihm zur Verfügung gestellter Daten. Etwaige Mängel des Werks von Schäfer
Document Center GmbH, welche aufgrund unrichtiger Vorgaben oder Daten des
Kunden entstanden sind, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
b) Der Kunde
hat Zwischenergebnisse, Vorabdrucke, etc., welche ihm von Schäfer Document
Center GmbH zur Verfügung gestellt werden, unverzüglich zu überprüfen. Etwaige
Reklamationen müssen innerhalb der jeweils von Schäfer Document Center GmbH
angegebenen Frist, spätestens jedoch binnen 1 Woche erfolgen. Unterbleibt eine
Reklamation, so gilt der Vorabdruck als genehmigt.
c) Nach
Auslieferung der Ware an den Kunden oder einen vom Kunden als Empfänger
bezeichneten Dritten hat dieser die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und
Richtigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Reklamationen müssen schriftlich binnen
einer Frist von 6 Tagen erfolgen. Unterbleibt eine solche Reklamation, so gilt
die Ware als genehmigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind dann erloschen.
Versteckte Mängel, welche für den Kunden zunächst nicht feststellbar waren,
müssen innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Auslieferung schriftlich angezeigt
werden. Ansonsten bestehen auch insoweit keinerlei Gewährleistungsansprüche.
d) Bei Mengen-
oder Qualitätsmängeln beschränkt sich der Anspruch des Kunden zunächst auf
Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung. Schäfer Document Center GmbH kann dies
ablehnen, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Der
Auftragnehmer kann dann anstelle der Nach- bzw. Ersatzlieferung eine
angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.
e) Die Geltendmachung
eines weitergehenden darüber hinausgehenden Schadens ist nur möglich, wenn ein
schuldhaftes Verhalten von Schäfer Document Center GmbH vorliegt. Auch in
diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Auftragswert begrenzt, es sei denn,
Schäfer Dokument Center fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
f) Geringfügige
Mehr- oder Minderlieferungen müssen akzeptiert werden, so lang die
Mengenabweichung nicht mehr als 10% der bestellten Menge ausmacht.
g) Schäfer
Document Center übernimmt keinerlei Haftung für vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellte Vorlagen und Muster. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für
unaufgefordert zugesandte Unterlagen. Eine diesbezügliche Verwahrungspflicht
seitens Schäfer Document Center GmbH besteht nicht.
7. Kündigung
a) Nach
erfolgter Auftragserteilung kann der Auftraggeber den Auftrag jederzeit
kündigen. Er bleibt zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Schäfer
Document Center muss sich lediglich diejenigen Aufwendungen, welche konkret
durch die vorzeitige Auftragsbeendigung nachweislich erspart wurden, anrechnen
lassen.
b) Sofern
eine nachhaltige, schuldhafte Vertragsverletzung von Schäfer Document Center
GmbH, welche den Kunden zur sofortigen Kündigung aus fristlosem Grund
berechtigt, Anlass für die vorzeitige Kündigung ist, so beschränkt sich der
Zahlungsanspruch von Schäfer Document Center GmbH auf denjenigen bislang
tatsächlich erbrachten Teil der Leistung.
c) Schäfer Document
Center GmbH kann den Auftrag dann vorzeitig kündigen, wenn der Kunde
erforderliche Zuarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Frist und einer
angemessenen Nachfrist geliefert hat, eine erhebliche Verschlechterung der
Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, dieser mit Vorschuss- oder
Abschlagszahlungen im Rückstand gerät oder er in sonstiger Weise nachhaltig
gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Schäfer Document Center
GmbH kann dann die Zahlung des kompletten Preises verlangen und muss sich
lediglich diejenigen Aufwendungen anrechnen lassen, welche nachweislich
aufgrund der vorzeitigen Auftragsbeendigung erspart wurden.
8. Urheber-
und Markenrecht sowie Datenschutz
a) Die Ware
wird aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers durch Schäfer
Document Center GmbH erstellt. Dieser ist ausschließlich und alleinig
verantwortlich für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften. Insbesondere
hat dieser dafür einzustehen, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung
der übergebenen und zur Verfügung gestellten Vorlagen und Daten uneingeschränkt
berechtigt ist. Er sichert gegenüber Schäfer Document Center GmbH zu, dass
damit keinerlei Urheber- oder Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter
verletzt werden. Weiter hat er dafür einzustehen, dass keinerlei Verstoß gegen
die guten Sitten oder gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften gegeben ist.
b) Sollte
dennoch Schäfer Document Center GmbH von dritter Seite wegen eines Verstoßes
gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen Urheber- und Markenrecht
von Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde Schäfer Document
Center GmbH im Innenverhältnis hiervon freizustellen und darüber hinaus Schäfer
Document Center sämtliche hieraus erwachsenden Schäden zu ersetzen.
c) Schäfer
Document Center GmbH behält sich vor, auch nach erfolgter Auftragsannahme
Aufträge abzulehnen bzw. bestehende Aufträge zu kündigen, wenn die Besorgnis
eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen Urheber-
und Markenrecht besteht.
d) Der Kunde
ermächtigt Schäfer Document Center GmbH, für eigene Werbezwecke die übergebenen
Daten und Vorlagen unentgeltlich zu verwenden.
e) Der Kunde
stimmt zu, dass personenbezogene und in Erfüllung des Auftrags übermittelte
Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung und in dem zur Beitreibung des
Rechnungsbetrags erforderlichen Art und Weise gespeichert, verarbeitet und
weitergereicht werden.
9. Geltendes
Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Für die
laufenden Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Erfüllungsort
ist Hof.
c) Für alle
aus dienst- und werkvertraglichen Aufträgen an Schäfer Document Center GmbH entstehenden
Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Hof.
10. Nebenbestimmungen,
Schriftform, Salvatorische Klausel
a) Nebenabreden
sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert werden.
b) Änderungen
und Ergänzungen des Auftragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung. Auch das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich
abbedungen werden.
c) Sollten
einzelne Bestimmungen des jeweiligen Auftrags oder dieser allgemeine
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit des jeweiligen Auftrags als solchen sowie des hier vorliegenden
Regelwerks unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
stattdessen diejenige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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