1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienst- und Werkleistungen der Schäfer GmbH als Auftragnehmerin gegenüber allen Kunden, egal ob es sich um gewerbliche oder private Auftraggeber handelt, um Kunden mit Sitz im Inland oder mit Sitz im Ausland. 2. Zustandekommen des Auftrags und Vertragsschluss a) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Inhaltliche wie technische Änderungen des Angebots bleiben vorbehalten. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit frei widerruflich. Insbesondere sind Katalogangaben oder die jeweiligen Angebote der Online-Shops unverbindlich. b) Angebote des Auftraggebers an Schäfer GmbH stellen verbindliche Angebote auf Vertragsabschluss dar. Der Kundea ist an das Angebot vom Zeitpunkt des Zugangs des Angebots bei Schäfer GmbH an gerechnet für eine Zeitdauer von 6 Werktagen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird Schäfer GmbH über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots informieren. Schweigen stellt eine Ablehnung des Angebots dar. Die Annahme des Angebots kann in jeder Form erfolgen. Insbesondere ist eine Auftragsbestätigung per E-Mail ausreichend für die Angebotsannahme. c) Schäfer GmbH ist zur Annahme eines Angebots nicht verpflichtet. Insbesondere wird Schäfer rechts- und sittenwidrige Aufträge ablehnen. d) Kommt ein Auftrag zustande, dessen Inhalt die Lieferung an einen Dritten beinhaltet, so bleibt der Besteller Auftraggeber der Fa. Schäfer GmbH. Dieser ist gegenüber Schäfer zur Zahlung verpflichtet. e) Erfolgt eine Bestellung ausdrücklich auf die Rechnung eines Dritten, so hat der Besteller neben dem Dritten für die vertraglichen Verpflichtungen einzustehen. Er ist insbesondere gleichrangig neben dem Empfänger verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu bezahlen. f) Kundenseits zur Verfügung gestellte Daten haben den technischen Vorgaben des Auftragnehmers zu entsprechen. Im Einzelnen wird auf das im Laden ausliegende und auf der Homepage veröffentlichte „Druck 1 x 1“ verwiesen. 3. Auftragsbearbeitung und Fertigstellung a) Der Auftragnehmer ist bemüht, eingehende Aufträge schnellstmöglich abzuarbeiten. Feste Fertigstellungs- oder Lieferfristen bestehen jedoch im Regelfall nicht. Insbesondere stellen auf Preislisten oder Auftragsbestätigungen angegebene ca.-Fristen keine verbindlichen Terminszusagen dar. b) Wird ausnahmsweise eine feste Fertigstellungs- und Lieferfrist vereinbart, so ist diese lediglich verbindlich, wenn sie seitens Schäfer GmbH ausdrücklich und schriftlich als Zusage eines Fixtermins bestätigt wird. c) Auch vereinbarte Fixtermine für die Fertigstellung und Auslieferung verlängern sich für Fälle höherer Gewalt um den Zeitraum, für den das Hindernis besteht. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Streik sowie Betriebsstörungen wie etwa nicht ausreichende Versorgung mit Elektrizität oder Störungen der Telekommunikationseinrichtungen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Hindernis bei Schäfer GmbH oder bei einem Zulieferer oder zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Subunternehmer eintritt. d) In Fällen schuldhafter Fertigstellungs- und Lieferfristüberschreitung ist die Haftung des Auftragsnehmers begrenzt auf den Auftragswert. Dies gilt nicht, wenn die Fertigstellungs- und Lieferfristüberschreitung auf Umständen beruht, welche von Schäfer GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurden. e) Kommt es auf Veranlassung des Kunden zu einer Änderung des Auftragsinhalts, so verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend. Als Auftragsänderung gilt jede inhaltliche und technische Änderung sowie die Änderung von Vertragsdaten wie Abänderungen bzgl. Lieferanschrift, Rechnungsadressaten, Versandart, etc. Darüber hinaus hat der Auftraggeber im Falle einer nachträglichen Auftragsänderung die hieraus erwachsenden Mehrkosten zu bezahlen. Mindestens wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 € pro Auftragsänderung geltend gemacht. Die Geltendmachung weiterer darüber hinausgehender Mehrkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten. f) Kommt es aufgrund fehlender oder falscher Zuarbeit des Kunden zu Verzögerungen in der Bearbeitung des Auftrags, so verlängert sich die Ausführungsfrist ebenfalls entsprechend. Darüber hinaus hat der Kunde Schäfer GmbH diejenigen Mehrkosten zu ersetzen, welche aus der fehlenden, verzögerten oder unrichtigen Zuarbeit resultieren. g) Ein etwaiger Versand der Ware erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers. Zum vereinbarten Preis kommen noch Verpackungs- und Versandkosten sowie evtl. Versicherungsgebühren. Soll die Ware auf Wunsch des Kunden transportversichert werden, so hat der Kunde dies bei Auftragserteilung gegenüber Schäfer GmbH anzugeben. Andernfalls erfolgt der Versand ohne entsprechende Versicherung. h) Der Auftragnehmer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind Schäfer GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine entsprechende Reklamation, so gilt die Leistung nach dem Ablauf von 6 Werktagen als genehmigt. Eine Abnahme liegt auch darin, dass die Ware seitens des Kunden oder des Empfängers bestimmungsgemäß verwendet wird. 4. Rechnung und Zahlung a) Die jeweils gültige Preisliste liegt im Laden aus. Sie ist auch auf der Homepage wiedergegeben. b) Die vorstehende Preisliste gilt, bis sie von Schäfer GmbH durch eine neue Preisliste ersetzt wird. Dies kann jederzeit und ohne Ankündigungsfristen geschehen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (Angebotsannahme) gültige Preisliste. c) Bei den vorgenannten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. d) Verpackung, Versand und Versicherungskosten sind in den vorstehenden Preisen nicht enthalten. Insoweit wird auf Ziffer 3.g verwiesen. e) Die vorgenannten Preise zzgl. der angefallenen Nebenpositionen wie Versandkosten, etc. werden dem Kunden mit Rechnung von Schäfer GmbH in Rechnung gestellt. f) Die Rechnungen sind – sofern nicht anders angegeben – binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Geldeingangs bei Schäfer GmbH. Erfolgt bis zum Tag der Fälligkeit (30 Tage ab Rechnungsdatum) keine Zahlung, so gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Rechnungsbetrag ist ab diesem Tag mit 5%-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bei privaten Kunden bzw. 8%-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bei gewerblichen Kunden zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere höherer Verzugszinsen bleibt ausdrücklich vorbehalten. g) Schäfer kann jederzeit angemessene Vorschuss- oder Abschlagszahlungen verlangen. Für Neukunden gilt grundsätzlich Vorkasse. Folgebestellungen werden gegen Rechnung ausgeführt. Es gilt dann das unter f) angegebene Zahlungsziel. h) Bei einer Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsrückständen des Auftraggebers aus anderen Aufträgen, erfolglosen Vollstreckungsversuche, sowie Insolvenzantrag gegen den Auftraggeber werden sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig, auch wenn der regelmäßige Fälligkeitstermin noch nicht eingetreten ist. i) Schäfer GmbH behält sich vor, fehlerhafte Abrechnungen jederzeit zu korrigieren, insbesondere Irrtümer richtig zu stellen. 5. Eigentumsvorbehalt a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum von Schäfer GmbH. b) Dies gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen seitens Schäfer GmbH aus anderen Auftragsverhältnissen gegen den Kunden bestehen, selbst wenn die Rechnung für den konkreten Auftrag bereits vollständig beglichen wurde. c) Wird die Ware durch den Auftraggeber weiter verarbeitet oder im Geschäftsbetrieb veräußert, so tritt an die Stelle des Eigentums an der von Schäfer GmbH erstellten Ware das Eigentum an der verarbeiteten Ware bzw. die Forderung an den Kunden des Auftraggebers, an welchen die Ware weiter veräußert wurde. 6. Gewährleistung und Schadenersatz a) Der Kunde garantiert für die Richtigkeit seiner Vorgaben, insbesondere für die Richtigkeit von ihm zur Verfügung gestellter Daten. Etwaige Mängel des Werks von Schäfer GmbH, welche aufgrund unrichtiger Vorgaben oder Daten des Kunden entstanden sind, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. b) Der Kunde hat Zwischenergebnisse, Vorabdrucke, etc., welche ihm von Schäfer GmbH zur Verfügung gestellt werden, unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Reklamationen müssen innerhalb der jeweils von Schäfer GmbH angegebenen Frist, spätestens jedoch binnen 1 Woche erfolgen. Unterbleibt eine Reklamation, so gilt der Vorabdruck als genehmigt. c) Nach Auslieferung der Ware an den Kunden oder einen vom Kunden als Empfänger bezeichneten Dritten hat dieser die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Reklamationen müssen schriftlich binnen einer Frist von 6 Tagen erfolgen. Unterbleibt eine solche Reklamation, so gilt die Ware als genehmigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind dann erloschen. Versteckte Mängel, welche für den Kunden zunächst nicht feststellbar waren, müssen innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Auslieferung schriftlich angezeigt werden. Ansonsten bestehen auch insoweit keinerlei Gewährleistungsansprüche. d) Bei Mengen- oder Qualitätsmängeln beschränkt sich der Anspruch des Kunden zunächst auf Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung. Schäfer GmbH kann dies ablehnen, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Der Auftragnehmer kann dann anstelle der Nach- bzw. Ersatzlieferung eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen. e) Die Geltendmachung eines weitergehenden darüber hinausgehenden Schadens ist nur möglich, wenn ein schuldhaftes Verhalten von Schäfer GmbH vorliegt. Auch in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Auftragswert begrenzt, es sei denn, Schäfer Dokument Center fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. f) Geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen müssen akzeptiert werden, so lang die Mengenabweichung nicht mehr als 10% der bestellten Menge ausmacht. g) Schäfer übernimmt keinerlei Haftung für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen und Muster. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für unaufgefordert zugesandte Unterlagen. Eine diesbezügliche Verwahrungspflicht seitens Schäfer GmbH besteht nicht. 7. Kündigung a) Nach erfolgter Auftragserteilung kann der Auftraggeber den Auftrag jederzeit kündigen. Er bleibt zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Schäfer muss sich lediglich diejenigen Aufwendungen, welche konkret durch die vorzeitige Auftragsbeendigung nachweislich erspart wurden, anrechnen lassen. b) Sofern eine nachhaltige, schuldhafte Vertragsverletzung von Schäfer GmbH, welche den Kunden zur sofortigen Kündigung aus fristlosem Grund berechtigt, Anlass für die vorzeitige Kündigung ist, so beschränkt sich der Zahlungsanspruch von Schäfer GmbH auf denjenigen bislang tatsächlich erbrachten Teil der Leistung. c) Schäfer GmbH kann den Auftrag dann vorzeitig kündigen, wenn der Kunde erforderliche Zuarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Frist und einer angemessenen Nachfrist geliefert hat, eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, dieser mit Vorschuss- oder Abschlagszahlungen im Rückstand gerät oder er in sonstiger Weise nachhaltig gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Schäfer GmbH kann dann die Zahlung des kompletten Preises verlangen und muss sich lediglich diejenigen Aufwendungen anrechnen lassen, welche nachweislich aufgrund der vorzeitigen Auftragsbeendigung erspart wurden. 8. Urheber- und Markenrecht sowie Datenschutz a) Die Ware wird aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers durch Schäfer GmbH erstellt. Dieser ist ausschließlich und alleinig verantwortlich für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften. Insbesondere hat dieser dafür einzustehen, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung der übergebenen und zur Verfügung gestellten Vorlagen und Daten uneingeschränkt berechtigt ist. Er sichert gegenüber Schäfer GmbH zu, dass damit keinerlei Urheber- oder Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Weiter hat er dafür einzustehen, dass keinerlei Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften gegeben ist. b) Sollte dennoch Schäfer GmbH von dritter Seite wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen Urheber- und Markenrecht von Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde Schäfer GmbH im Innenverhältnis hiervon freizustellen und darüber hinaus Schäfer sämtliche hieraus erwachsenden Schäden zu ersetzen. c) Schäfer GmbH behält sich vor, auch nach erfolgter Auftragsannahme Aufträge abzulehnen bzw. bestehende Aufträge zu kündigen, wenn die Besorgnis eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen Urheber- und Markenrecht besteht. d) Der Kunde ermächtigt Schäfer GmbH, für eigene Werbezwecke die übergebenen Daten und Vorlagen unentgeltlich zu verwenden. e) Der Kunde stimmt zu, dass personenbezogene und in Erfüllung des Auftrags übermittelte Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung und in dem zur Beitreibung des Rechnungsbetrags erforderlichen Art und Weise gespeichert, verarbeitet und weitergereicht werden. 9. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand a) Für die laufenden Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht. b) Erfüllungsort ist Hof. c) Für alle aus dienst- und werkvertraglichen Aufträgen an Schäfer GmbH entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Hof. 10. Nebenbestimmungen, Schriftform, Salvatorische Klausel a) Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert werden. b) Änderungen und Ergänzungen des Auftragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Auch das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden. c) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Auftrags oder dieser allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des jeweiligen Auftrags als solchen sowie des hier vorliegenden Regelwerks unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt stattdessen diejenige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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